AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hunt & Shoot R&R GmbH zur Nutzung der Schießanlage Bockenberg.

ALLGEMEINES

Für die Benutzung der Schießanlage gelten neben diesen AGB grundsätzlich die Schieß- und Standordnung des Bayrischen Jagdverbandes (BJV) in der jeweils gültigen Fassung, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Die vorgenannten Schieß- und Standordnungen sind in der Schiessanlage ausgehängt. Schieß- und Standordnungen anderer anerkannter Schießsportverbände oder Prüf- und Erprobungsvorschriften, die über die Form einer Schießübung hinausgehen, können nur dann zur Anwendung kommen, wenn es in vertraglicher Form vereinbart wurde.

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Schießbahnen oder einzelnen Schießständen, Seminarräumen, Veranstaltungsräumen und Waffen zur Durchführung von u. a. Veranstaltungen, Schießtrainings, Seminaren, Wettkämpfen oder Jagdprüfungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hunt & Shoot R&R GmbH.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hunt & Shoot R&R GmbH in Schriftform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind die Hunt & Shoot R&R GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Hunt & Shoot R&R GmbH zustande. Der Hunt & Shoot R&R GmbH steht es frei, die Buchung der jeweiligen Leistung in Textform zu bestätigen. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hunt & Shoot R&R GmbH als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Hunt & Shoot R&R GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.2 Präsentationen der Hunt & Shoot R&R GmbH, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot der Hunt & Shoot R&R GmbH dar.

2.3 Die Hunt & Shoot R&R GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Hunt & Shoot R&R GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Hunt & Shoot R&R GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitgehende Schadensansprüche, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen der Hunt & Shoot R&R GmbH auftreten, wird die Hunt & Shoot R&R GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Hunt & Shoot R&R GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.4 Alle Ansprüche gegen die Hunt & Shoot R&R GmbH, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hunt & Shoot R&R GmbH beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Die Hunt & Shoot R&R GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hunt & Shoot R&R GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Hunt & Shoot R&R GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Hunt & Shoot R&R GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Hunt & Shoot R&R GmbH verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Für sämtliche in Anspruch genommene Leistungen haftet der Kunde persönlich.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Rechnungen der Hunt & Shoot R&R GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Hunt & Shoot R&R GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Hunt & Shoot R&R GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Die Hunt & Shoot R&R GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene, in der Regel eine dreißigprozentige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Bis zur Zahlung des Vorschusses, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht der Hunt & Shoot R&R GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Hunt & Shoot R&R GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Hunt & Shoot R&R GmbH aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hunt & Shoot R&R GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Hunt & Shoot R&R GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Der Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen der Textform.

4.2 Sofern zwischen der Hunt & Shoot R&R GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Hunt & Shoot R&R GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hunt & Shoot R&R GmbH ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Hunt & Shoot R&R GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Hunt & Shoot R&R GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

Die Hunt & Shoot R&R GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß Ziffer 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Hunt & Shoot R&R GmbH steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4 Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 3 Werktagen vor dem Veranstaltungstag werden mit 50% der Standgebühr bzw. Raummiete berechnet.  Absagen am Tag des Termins werden mit 100% der Standgebühr bzw. Raummiete berechnet.

4.5 Das gebuchte Zeitfenster gilt als verbindlich und wird berechnet.

4.6 Bei verspätetem Erscheinen zum gebuchten Termin, kann die Hunt & Shoot R&R GmbH ein Verschieben der gebuchten Zeit nicht garantieren. Bezüglich der Bezahlung gilt 4.4.

4.7 Sollte eine Terminreservierung von der Hunt & Shoot R&R GmbH aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt abgesagt werden müssen, besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Kostenerstattung über die Nutzungsgebühr hinaus.

4.8 Exklusiv-Vermietungen unterliegen zusätzlichen, gesonderten Bedingungen, die im Vertrag mit dem Kunden individuell vereinbart werden.

5 RÜCKTRITT der Hunt & Shoot R&R GmbH

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Hunt & Shoot R&R GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Schießbahnen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Hunt & Shoot R&R GmbH innerhalb 5 Tagen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Hunt & Shoot R&R GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Hunt & Shoot R&R GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die Hunt & Shoot R&R GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere von der Hunt & Shoot R&R GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen, Räume oder Schießbahnen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • die Hunt & Shoot R&R GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hunt & Shoot R&R GmbH in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Hunt & Shoot R&R GmbH zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt der Hunt & Shoot R&R GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

6.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit der Hunt & Shoot R&R GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

6.2 Sonstige mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Gelände der Schießanlage. Die Hunt & Shoot R&R GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Haftung.

6.3 Die Aufstellung und das Anbringen von Materialien zu einer Veranstaltung ist vorher mit der Hunt & Shoot R&R GmbH abzustimmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Montage, Bekleben oder sonstige Anbringung von Materialien an Wänden, Decken und Böden nicht erlaubt ist und Beschädigungen jedweder Art in Rechnung gestellt werden.

6.4 Zurückgelassene Gegenstände darf die Hunt & Shoot R&R GmbH auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden, kann die Hunt & Shoot R&R GmbH die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt ein Nachweis eines geringen Schadens, der Hunt & Shoot R&R GmbH der eines höheren, vorbehalten.

6.5 Sollte der Kunde Verpackungsmaterial auf dem Gelände der Schießanlage zurücklassen, ist die Hunt & Shoot UG zur Entsorgung auf Kosten des Kunden berechtigt.

7 Gutscheine

7.1 Der von der Hunt & Shoot R&R GmbH ausgegebene Gutschein garantiert den im Papier enthaltenen Anspruch und ist bei seiner Einlösung vorzulegen.

7.2 Verjährung: Hinsichtlich der Ansprüche aus Haupt- und Ausgabevertrag ist die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) zu beachten.

7.3 Bedingungen: Der Gutschein gilt für den Schießstand. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.

8 KAUF EINER NEU-WAFFE

Der Preis für das Testen von maximal 2 Test- bzw. Leihwaffen, die zur Kaufentscheidung herbeigezogen werden, wird mit dem Verkaufspreis der Neu-Waffe verrechnet.

9 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

9.1 Soweit die Hunt & Shoot R&R GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Hunt & Shoot R&R GmbH von den Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Hunt & Shoot R&R GmbH bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Hunt & Shoot R&R GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Hunt & Shoot R&R GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Hunt & Shoot R&R GmbH pauschal erfassen und berechnen.

9.3 Der Kunde ist mit Zustimmung der Hunt & Shoot R&R GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Hunt & Shoot R&R GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.

9.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Hunt & Shoot R&R GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

9.5 Störungen an von der Hunt & Shoot R&R GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Hunt & Shoot R&R GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

10 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen der Hunt & Shoot R&R GmbH. Die Hunt & Shoot R&R GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hunt & Shoot R&R GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

10.2 Die Hunt & Shoot R&R GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Nutzern oder Zuschauern verursacht werden.

10.3 Der Kunde stellt die Hunt & Shoot R&R GmbH von Schadenersatzansprüchen anderer Besucher/Nutzer oder Dritter für vom Kunden verursachte Schäden frei.

10.4 Die Hunt & Shoot R&R GmbH schließt die Haftung für vom Kunden mitgebrachte Waffen, Zieloptiken oder anderen Ausrüstungen aus, soweit der Schaden nicht durch die Hunt & Shoot R&R GmbH, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.

11 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für die Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Teilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

11.2 Die Hunt & Shoot R&R GmbH kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

11.3 Für Schäden außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Fehlschüsse, haftet der Verursacher. Decken-, Wand- und Bodenschüsse werden mit mindestens je 100,00 Euro berechnet.

12 DATENSCHUTZ

Sofern ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet die Hunt & Shoot R&R GmbH personenbezogene Daten ausschließlich und soweit dies zu diesen Zwecken und zur Information des Kunden erforderlich und geboten ist.
Die Hunt & Shoot R&R GmbH ist deshalb berechtigt, persönliche Daten seiner Kunden zu speichern (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift, Telefonnummern, soweit dies für einen geordneten Geschäftsbetrieb und zur Kommunikation mit dem Kunden erforderlich ist.
Die Schießanlage Bockenberg wird durch Video überwacht. Die Daten werden max. 72 Stunden gespeichert. Für unsere Website verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise an dieser Stelle.
Wir sind bemüht, die personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu verarbeiten und zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.
Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir aber im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) oder Videoaufnahmen erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten und der Videoaufnahmen erfolgen, wenn der Betroffene seine Einwilligung zur Speicherung schriftlich widerruft, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Durch die Hunt & Shoot R&R GmbH aufgezeichnete Videosequenzen dürfen generell zur Aufklärung bei Verstößen gegen die Benutzerordnung der Hunt & Shoot R&R GmbH eingesehen werden, ohne dass der Betroffene weder schriftlich, noch mündlich sein Einverständnis geben muss.
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bockenberg2, 93107 Thalmassing. Sofern ein Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Regensburg.

10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bei Zuwiderhandlungen gegen den Regelungsinhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der aushängenden Schießstandordnung kann der Teilnehmer von der Schießstandbenutzung ausgeschlossen und von der Anlage verwiesen werden. Der Anspruch auf Entrichtung der vereinbarten Standgebühr bleibt seitens des Betreibers unberührt.

Regensburg, 03/2023